Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

1.1 Zweck – Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt) dienen als Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Bexeo und dem Kunden (nur der Einfachheit halber wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet), welcher ein von Bexeo angebotenes Produkt bzw. eine Dienstleistung bestellt. Die AGB unterstehen schweizerischem Recht mit Bexeo’s Gesellschaftssitz als ausschliesslicher Gerichtsstand.

1.2 Beginn – Das Vertragsverhältnis kommt mit der Auftragsannahme oder Inbetriebnahme seitens Bexeo aufgrund der durch den Kunden aufgegebenen Bestellung zustande. Die Bestellung kann je nach Produkt per Telefon, E-Mail, Online-Formular oder unterzeichnetes Dokument übermittelt werden oder durch Leistungsbezug erfolgen. Das erste Datum der genannten Ereignisse gilt als Abonnements- bzw. Vertragsbeginn. Bexeo behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.3 Dauer – Die erste Vertragslaufzeit bestimmt der Kunde bei der Bestellung unter der gegebenen Auswahl selbst. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit wird das Abonnement bzw. der Vertrag (folgend nur noch Vertrag genannt) automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert, sofern nicht mindestens 90 Tage vor Ablauf eine Kündigung seitens einer Vertragspartei vorliegt. Wechselt der Kunde ein Produkt zu einem anderen Anbieter, so werden alle Dienste in Verbindung mit diesem Produkt abgeschaltet. Mit dem Umzug zu einem anderen Anbieter erlöschen sämtliche Ansprüche auf die Dienste von Bexeo. Mit der Kündigung von Abonnementen verfallen alle damit verbundenen Support- und Update-Leistungen. Der Vertrag hingegen läuft erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aus.

1.4 Bestandteile – Neben den AGB sind auch die Nutzungskonditionen unter www.bexeo.com/de/agb/ fester Vertragsbestandteil. Optionen gelten als Erweiterung zu einem aktiven Vertrag, mit Beendigung eines solchen erlischt somit auch der Anspruch auf die betreffende Option. Optionen können eigene Laufzeiten haben oder mit dem bestehenden Vertrag gekoppelt sein. Bei der Beanspruchung von Leistungen Dritter wie Domainnamen Service, Werbeschaltungen Online und Offline, Drucksachen und Beschriftungen, Hosting und E-Mail gelten ferner die Richtlinien der jeweiligen Dritten. Verlangen Dritte eine Gebühr und ist diese nicht in den Bexeo-Angeboten enthalten, so ist diese Gebühr allein vom Kunden zu tragen.

1.5 Abweichungen – on den AGB teils abweichende bzw. diese ergänzenden Vereinbarungen haben nur aufgrund eines von beiden Parteien bestätigten Dokuments Gültigkeit und auf die Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen keinen Einfluss.

Zahlungsbedingungen

2.1 Preise – Es gelten grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Preise. Wo keine expliziten Preise festgelegt wurden gelten primär die unter www.bexeo.com veröffentlichten Preise oder sekundär der Stundenansatz von CHF 169.00. Alle Preise sind in Schweizer Franken exklusiv Mehrwertsteuer angegeben. Allfällige Rabatte sind Skonti und nur gültig bei fristgerechter Zahlung. Die Abonnementspreise werden zum Voraus fällig und generell jährlich, für Onlinemarketing pro Quartal, abgerechnet. Bexeo behält sich das Recht vor, Preise aufgrund von geänderten Gegebenheiten jederzeit anzupassen. Solche Änderungen haben für bestehende Verträge erst bei deren Verlängerung Gültigkeit, sei dies zum Vor- oder Nachteil des Kunden. Die Rückerstattung vorausbezahlter Kosten ist in einem solchen Fall oder auch bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf Wunsch des Kunden ausgeschlossen.

2.2 Spesen – Fahrspesen innerhalb der bezeichneten Freigrenze sind in den Preisen inbegriffen. Fahrspesen über die Freigrenze hinaus und Telefonspesen werden als effektiver Stundenaufwand ohne zusätzliche km-Entschädigung bzw. Gebühren-Entschädigung abgerechnet. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart sind auch alle persönlichen Auslagen von Bexeo-Mitarbeitern in den Preisen inbegriffen. Spesen für Bewilligungen, Porto und Verpackung werden gesondert abgerechnet.

2.3 Zahlungsfrist – Sofern nicht besondere Zahlungsfristen vereinbart werden gilt bei bestehenden Kunden mit stets fristgerecht beglichenen Rechnungen 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei allen anderen Kunden gilt Vorauszahlung. Bei Vertragsverlängerung wird die nachfolgende Periode in Rechnung gestellt, sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

2.4 Verrechnung – Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, so kann Bexeo die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

Rechte und Pflichten von Bexeo

3.1 Leistungen – Bexeo ist für die Leistungserbringung gemäss dem vom Kunden beanspruchten Angebot, dessen Produktbeschrieb gemäss Offerte bzw. unter www.Bexeo.ch veröffentlicht ist, verantwortlich. Bei der Art und Weise der für diese Dienstleistungen notwendigen Umgebung ist Bexeo in allen Belangen frei, beispielsweise können in- und ausländische Unternehmen bzw. Dritte beigezogen werden. Auch Änderungen hierbei sind im Ermessen von Bexeo vorzunehmen.

3.2 Bildmaterial – Bei fehlendem Bildmaterial kann Bexeo passendes Bildmaterial von Dritten auf Wunsch und zu Lasten des Kunden einkaufen, wobei das Bildmaterial sofern nicht anders erwähnt nur für den bestimmten Zweck und auf das Unternehmen des Kunden beschränkt ist (1 Lizenz). Auf keinen Fall dürfen diese Bilder an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für Schriften und andere lizenzrechtlich geschützte Eigentumsrechte.

3.3 Belegexemplare & Referenzen – Von Drucksachen darf Bexeo eine angemessene Anzahl Musterexemplare (in der Regel 5 Stück) behalten und als Leistungsnachweis verwenden und veröffentlichen. Auch ungedrucktes Material und allgemeine Eckdaten zum Projekt dürfen von Bexeo als Referenz publiziert werden. Ausserdem ist Bexeo berechtigt, auf allen Internetseiten der Kunden einen Link zum Internetauftritt von Bexeo sowie einen Gegenlink zu setzen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Kundenwunsch hin kann die Nennung als Referenz und Verlinkung unterbleiben.

3.4 Urheberrecht – Die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte an allen von Bexeo geschaffenen Werken gehören grundsätzlich Bexeo. Bexeo kann über diese Rechte gemäss Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen.

3.5 Eigentumsrecht – Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Leistungen beweglicher Sachen im Eigentum von Bexeo.

3.6 Anpassungen – Bexeo behält sich das Recht vor, die AGB, weitere Vertragsbestandteile gemäss Ziffer 1.4 oder ein Angebot bzw. einzelne Bestandteile davon jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es wird diesbezüglich auf Ziffer 4.9 hingewiesen.

3.7 Leistungsunterbindung – Bexeo ist bei Nichteinhaltung einer Pflicht des Kunden gemäss Ziffer 4 – sei dies vorsätzlich, unwissentlich oder fremdverschuldet – zur umgehenden Sperrung oder Entfernung des betreffenden Accounts, Servers, Dienstes, Inhalts, Programms usw. berechtigt. Durch Behebung des Missstands kann sich der Kunde, wenn nötig von der jeweils ergriffenen Sanktion befreien. Bei einer schwerwiegenden oder wiederholten Verletzung einer Pflicht behält sich Bexeo die frist- und entschädigungslose Vertragsbeendigung wie auch den Rechtsweg gegen den Kunden vor.

3.8 Mitteilungen – Bexeo ist berechtigt, sämtliche Mitteilungen per E-Mail an den Kunden zu richten, eingenommen aber nicht ausschliesslich Ankündigungen zu Produkterneuerungen oder technischen Unterhaltsarbeiten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Einrichtungs- oder Kündigungsbestätigungen, verlorene Zugangsdaten usw. Liegt Bexeo hierbei eine Kontaktadresse vor, die seit der Bestellung des Kunden keine Gültigkeit mehr hat, ist Bexeo zu zusätzlichen Abfragen von Einträgen (durch Bexeo zur Verfügung gestellte Administrationsoberfläche, öffentliche WHOIS-Datenbank zu Domain-Namen o.ä.), mit welchen die Kontaktadresse als eindeutig autorisiert zugeordnet werden kann, berechtigt.

3.9 Vorzeitige Vertragsauflösung – Wünscht der Kunde trotz gültigem Vertrag die vorzeitige Vertragsauflösung und ist eine Zusammenarbeit aufgrund fehlender Unterstützung kundenseitig nicht mehr möglich, so kann Bexeo freiwillig gegen eine Entschädigung der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen. Bexeo kann entweder den effektiven Aufwand in Rechnung stellen oder insbesondere bei Festpreisen ohne detaillierte Stundenabrechnung eine pauschale Entschädigung verlangen. Die pauschale Entschädigung vom ursprünglichen Auftragsvolumen beträgt bis Projektstart 50%, im ersten Monat ab Projektstart 75% und danach 100%. Als Projektstart gilt jede Auftragsausführung seitens Bexeo.

Rechte und Pflichten des Kunden

4.1 Zusammenarbeit – Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe sowie zur Einhaltung von festgelegten Terminen, sodass Bexeo seinerseits die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann. Liegt nicht ein anders lautender Projektablaufplan vor, ist für Aufträge bis CHF 10’000 eine maximale Projektdauer von 3 Monaten vorgesehen, ansonsten die Leistungen in Rechnung gestellt und pro Zusatzmonat 10 % Aufschlag für den Mehraufwand verrechnet werden können. Das gleiche gilt sinngemäss für Aufträge über CHF 10’000 für eine maximale Projektdauer von 6 Monaten.

4.2 Rechte Dritter – Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens und der Inhalte seiner Internetseiten und Drucksachen sowie für die von ihm gelieferten Daten und Informationen (Gestaltungsarbeiten, Texte, elektronische Daten, Bilddaten, usw.) einschliesslich der Suchbegriffe allein verantwortlich, gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

4.3 Gut zum Druck – Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Kontrolldokumente auf Fehler jeglicher Art zu überprüfen und diese mit allfälligen Korrekturangaben umgehend zu retournieren. Mit dem Gut zum Druck gibt der Kunde Drucksachen oder andere Produktionsinformationen frei und ist dadurch mit der Vorlage bzw. Umsetzung einverstanden.

4.4 Mängelrüge – Die von Bexeo erbrachten Leistungen und Produkte sind durch den Kunden bei Empfang umgehend zu prüfen. Wünscht der Kunde möglichst einwandfreie Produktionen sind hochwertige und somit teurere Verfahren mit gewissen Garantien zu wählen. Bei farbigen Reproduktionen, Beschnitt, Falz und Ausrüstung in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original bzw. der Vorlage nicht beanstandet werden, insbesondere dann nicht, wenn Dritte wie Druckereien solche Abweichungen zum Beispiel technisch oder preislich bedingt ebenfalls von der Beanstandung ausschliessen. Gleiches gilt sinngemäss für die verwendeten Materialien und Produktionsprozesse. Allfällige Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu erfolgen.

4.5 Verspätungen – Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Genannte Termine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist Bexeo eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bexeo übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstehende Verspätungen, insbesondere nicht, wenn diese durch Dritte wie Druckereien oder durch Änderungen auf Kundenwunsch verursacht wurden. Im Verhältnis zum Verbraucher haftet Bexeo gemäss schweizerischem Recht, jedoch nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste. Bexeo haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.

4.6 Suchmaschinenplatzierungen – Bexeo sichert dem Kunden nicht den Erfolg erbrachter Massnahmen zu. Die Position einer Internetseite in Suchmaschinen hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die Bexeo keinen Einfluss hat, so dass die Leistungen von Bexeo allein nicht zum Erfolg führen müssen.

4.7 Browserkompatibilität – Bexeo erbringt Web-Dienstleistungen auf der Basis moderner und gängiger Technologien. Je nach verwendetem Webbrowser und Betriebssystem kann es jedoch zu einer unterschiedlichen Darstellung kommen. Für Technologie mit einem Marktanteil in der Schweiz von unter 5% sowie veraltete Betriebssysteme und Browserversionen wird keine Kompatibilitätsgewährleistung übernommen. Mobile Geräte wie Smartphones und Tablets haben in der Regel kleinere Bildschirme, wobei die Formate und Auflösungen sehr unterschiedlich sind. Die Darstellung von Websites wird deshalb ohne anderslautende Vereinbarung auf eine gängige Standardbreite ausgerichtet.

4.8 Server Setup – Ohne anders lautenden Auftrag setzt Bexeo Domainnamen und Server mit den Grundeinstellungen für einen neuen Webauftritt von Bexeo auf, wobei der Kunde keinen direkten Zugang zur Serveradministration und -konfiguration erhält. Eine Installation auf Webservern Dritter ist nicht im Grundpreis inbegriffen, da diese Server die nötigen Spezifikationen nicht zwangsläufig aufweisen. Der E-Mail-Service von Bexeo kann als Webzugang über einen Browser mit der vorhandenen Benutzeroberfläche oder über die Protokolle POP oder IMAP als Download bzw. Integration für Outlook, Smartphones oder andere Programme und Geräte genutzt werden. Ein Umzug eins bereits bestehenden Hostings, eines E-Mail-Kontos oder anderer im Zusammenhang mit Domainnamen und Hosting stehender Dienste müssen vom Kunden explizit gewünscht werden, ansonsten solche Dienste unterbrochen werden.

4.9 Sonderkündigung – Dem Kunden steht das Recht auf die fristlose Kündigung mit Anspruch auf die anteilmässige Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die restliche Vertragsdauer zu, sofern diesem aufgrund einer Änderung gemäss Ziffer 3.6 ein Nachteil entsteht, der ihn zum Zeitpunkt der Bestellung vom Vertragsabschluss abgehalten hätte, was der Kunde glaubhaft nachzuweisen hat. Sidora AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Einleitung eines Insolvenz-, Konkurs- oder gerichtlichen Nachlassverfahrens über den Kunden oder die Nichteinleitung solcher Verfahren mangels Kostendeckung;
  • fortgesetzte Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen durch den Kunden trotz einer vorhergehenden schriftlichen Aufforderung zu einem vertragskonformen Verhalten mit angemessener Fristansetzung;
  • Änderung der Eigentumsverhältnisse des Kunden, welche die Ziele dieses Vertrags ernsthaft gefährdet;
  • irreführende, täuschende, gegen die guten Sitten verstossende oder sonstige vertragswidrige Nutzung der jeweiligen Kennzeichen von Sidora AG (Firma, Marke, Name usw.).
  • drohender Reputationsschaden für Sidora AG
  • aus anderweitigen Gründen, wie verläumdungen, falsche Behauptungen usw.

4.10 Bezahlung – Der Kunde ist unter Einhaltung von Ziffer 2 zur Zahlung der Kosten während der gesamten Vertragsdauer verpflichtet. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnschreiben eine Mahngebühr von CHF 20.- sowie ein Verzugszins von 15 % des offenen Betrages ab dem Rechnungsdatum fällig. Die Mahnung wird im Abstand von 10 Tagen versendet, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Bexeo behält sich das Recht vor, die Sache zwecks Inkassos an einen Dritten zu übergeben. Bei wiederholtem Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung oder bei Zahlungsverzug von Neukunden ist Bexeo berechtigt, den Zugang zu sperren beziehungsweise Leistungen zu unterbrechen. Eine Wiederaufschaltung erfolgt dann nur nach vollständigem Zahlungseingang, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-.

4.11 Zusatzarbeiten – Arbeiten, die nicht in Bexeo’s Aufgabenbereich bzw. des jeweiligen Produkts geltenden Leistungskatalog fallen, können seitens Bexeo abgelehnt oder dem Kunden gemäss dafür angefallenem Aufwand in Rechnung gestellt werden. Beispiele für eine solche kostenpflichtige Leistung, in der Regel zum Stundensatz, sind u.a. Leistungserweiterungen, das Wiederherstellen einer durch den Kunden administrierten und unerwünscht veränderten Homepage, E-Mail-Support bezüglich Schnittstellen und externen Systemen oder Installationen und Anpassungen auf Webservern von Dritten. Für Domaintransaktionen beträgt die Bearbeitungsgebühr mindestens CHF 20.- pro Transaktion.

4.12 Erweiterte Nutzungsrechte und Rohdaten – Der Kunde verfügt grundsätzlich über die im Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte. Insbesondere bei Fotoshootings ist eine Anzahl ausgewählter Fotos inklusive Bildbearbeitung bzw. Bildaufbereitung für einen bestimmten Verwendungszweck üblich. Erweiterte Nutzungsrechte können zu einem kleinen Aufpreis erworben werden, wobei zusätzliche Bildbearbeitungen bzw. Bildaufbereitungen gesondert abgerechnet werden. Das Ausliefern von Rohdaten ist nicht vorgesehen und wird gegebenenfalls zusätzlich abgerechnet.

4.13 Grenzwerte – Bei Produkten mit Grenzwerten (Traffic, Anzahl Seiten, Anzahl E-Mail-Adressen, etc.) wird dem Kunden bei einer Überschreitung des jeweiligen Grenzwertes das zusätzliche Volumen gemäss veröffentlichtem Preis in Rechnung gestellt.

4.14 Nutzung – Der Kunde ist unter Einhaltung von Ziffer 1.4 zur ordentlichen Nutzung der ihm angebotenen Leistungen verpflichtet. Das Recht des Kunden, die Leistungen zu nutzen, ist nicht übertragbar und besteht lediglich für den Kunden bzw. dessen Unternehmen und Angestellte. Bei einer Weitergabe von bestimmten Nutzungsrechten ist der Kunde zur Unterrichtung der jeweiligen Dritten verantwortlich und haftet grundsätzlich auch für diese.

4.15 Einschränkung – Generell untersagt sind das Betreiben oder auch die direkte oder indirekte Förderung so genannter Adult- und Download-Sites bzw. -inhalte, IRC-Dienste (inkl. Bots, Bouncer usw.), Filesharing-Dienste (Peer-to-Peer usw.) oder potenziell rechtswidrige bzw. anstössige Inhalte. Ferner verzichtet der Kunde auf die Ausführung von Programmen oder Scripts bzw. das Betreiben von Sites, welche die Systemressourcen zum Nachteil anderer Kunden beeinträchtigen. Desweiteren ist der Kunde zur Einhaltung der Speicherplatzobergrenze verpflichtet.

4.16 Haftung – Der Kunde haftet selbst und alleinig für sämtliche mit den von ihm genutzten Account, Server und Drucksachen im Zusammenhang stehenden Inhalten, Verlinkungen und Handlungen. Bexeo GmbH übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe, und Bexeo GmbH haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Im Weiteren übernimmt Bexeo GmbH keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter. Bexeo GmbH haftet auch nicht für durch eingesetzte Fremd-Programme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.

4.17 Kontaktadressen – Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kunde korrekte und vollständige Angaben zu machen. Diese beinhalten, sofern vorhanden, Firma, Kontaktperson, Postadresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Der Kunde ist bei wichtigen Änderungen zur Benachrichtigung von Bexeo innert 10 Tagen verpflichtet, um Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme und Verzögerungen zu unterbinden. Stellen sich die Kontaktdaten als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell heraus und kann dadurch die Identität des Kunden nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden oder sind Mitteilungen an den Kunden nicht zustellbar, so ist Bexeo berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos ausserordentlich zu kündigen. Bexeo ist ferner berechtigt, allfällige Kosten, welche aufgrund veralteter, unvollständiger oder unrichtiger Kontaktdaten entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen, wobei die Mindestgebühr CHF 20.- beträgt.

4.18 Datenschutz – Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit der Internetseite und des dazugehörigen Passworts zu wahren. Weiter ist er verantwortlich für sämtliche Vorgänge, die damit verursacht werden, dass der Kunde Besuchern Zugang zu seiner Internetseite verschafft hat oder das Passwort weitergegeben hat und haftet in diesem Fall für alle Konsequenzen der Nutzung oder des Missbrauchs seiner Internetseite oder Passworts. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden können. Diese gelten insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung von Domainnamen notwendig sind, wobei diese Daten anschliessend veröffentlicht werden können.

NUTZUNGSKONDITIONEN

Zweck

1.1 Servicequalität – Die Nutzungskonditionen dienen hauptsächlich dem Schutz der Betriebsumgebung von Bexeo, damit deren Servicequalität im Interesse der Kundenmehrheit nicht beeinträchtigt wird. Kunden, die ihren Server bzw. Account oder Teile davon an Dritte weitergeben sind zur entsprechenden Unterrichtung derer verpflichtet und haften Bexeo gegenüber auch für diese.

Verbote

2.1 Rechtsverletzung – Sämtliche Daten, Inhalte und Aktivitäten wie auch die Förderung dieser oder Beteiligung an solchen, die gegen schweizerisches Recht verstossen, sind untersagt. Hierzu zählen unter anderem die Veröffentlichung bzw. Verbreitung urheber- oder vertriebsrechtlich geschützter Daten.

2.2 Rassismus – Die Veröffentlichung bzw. Verbreitung von rassistischen Inhalten oder Hintergründen ist nicht gestattet. Die Bestimmung über dessen Definition bei nicht eindeutigen Fällen steht hierbei Bexeo zu.

2.3 Missbrauch – Aktivitäten wie auch die Förderung dieser oder Beteiligung an solchen, die gemäss allgemein bekannter Internet-Verhaltensregeln (Netiquette / RFC1855) als unwillkommen gelten, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen unter anderem die (vielfache) unaufgeforderte Verbreitung nicht erwünschter Nachrichten (Spam, UCE usw.) sowie Angriffe gegen andere mit dem Internet verbundenen Systeme (DDoS Attack, Spoofing usw.). Die Bestimmung über die Definition bezüglich der Netiquette bzw. dessen Bestandteile steht hierbei Bexeo zu. Ferner verzichtet der Kunde auf einen übermässigen Bandbreitenverbrauch, sprich, wenn die verfügbaren Netzwerkressourcen zum Nachteil anderer Kunden beeinträchtigt werden.

Verstoss

3.1 Definition – Jede Nichtbeachtung oder Sittenwidrigkeit gegen ein unter Ziffer 2 genanntes Verbot gilt als Verstoss, sei dies vorsätzlich, unwissentlich oder fremdverschuldet. Ein solcher kann durch Prüfung von Meldungen bzw. Beschwerden Dritter oder – je nach Fall – auffallende Anzeichen bei Bexeos Systemprüfungsmechanismen erkannt werden.

3.2 Konsequenz – Entscheidend hierbei ist, wie schwerwiegend dieser nach Ansicht von Bexeo ist und bei einer allfälligen Bestrafung soll die entsprechende Verhältnismässigkeit zur Geltung kommen. Es erfolgt auf jeden Fall und im Minimum eine Verwarnung des Kunden. Bei einem schwerwiegenden oder mehrfachen Verstoss behält sich Bexeo die fristlose Aufhebung eines Vertrags bzw. Abos oder die sofortige vorübergehende Sperrung des betroffenen Inhalts, Dienstes, Accounts bzw. Servers vor.